Wettrup

Mühlengeschichte

Durch Zufall wurde dieses Mitteilungsblatt des Urgeschichtlichen Außendienstes Hannover aus dem Jahr 1942 gefunden und in unseren Besitz gebracht. Interessant ist die Entstehung und die Entwicklung des Mühlenwesens in dem alten Kirchspiel Lengerich und gerade da der späte Bau der Windmühle in Wettrup, der durch einen Lotteriegewinn erst möglich wurde. Viel Spaß beim lesen.

Die Kunde

Gemeinsames Mitteilungsblatt des Urgeschichtlichen Außendienstes am Landesmuseum der Provinz Hannover und der Arbeitsgemeinschaft für die Volkskunde Niedersachsens

10. Jahrgang 1942 Heft 10

Die Mühlen und das Mühlenwesen im Kirchspiel Lengerich Kreis Lingen

von Hermann Meier, Lengerich

Das Volkslied besingt die Mühlen, die Stolz im Tale liegen, und preist sie, daß sie uns das Silber und das rote Gold mahlen. Das Volk hat Auge und Empfinden dafür, was die Mühlen in der Landschaft bedeuten. Nicht weniger Stolz ragt auch die Windmühle mit ihren rasenden Flügeln auf den Hügeln empor und beherrscht die Umgegend. Sie geben geradezu das Merkzeichen für einen Ort ab. In der Gegenwart verschwinden beide Mühlenarten mehr und mehr auf dem Lande. Die Großbetriebe erhalten das Korn und schaffen besseres Mahlgut; die Wasserräder stehen still und die Mühlen verfallen; die Windmühlen aber recken ihren Rumpf ohne Flügel in die Luft, und gar die Bockmühlen unter ihnen fallen gänzlich dem Sturm zum Opfer. Die Gegend verliert mit ihnen ein gut Stück ihrer Schönheit. Dies Hinschwinden gibt Veranlassung, das Mühlenwesen in der Vergangenheit rückschauend darzustellen.

HesemannsmühleAuf dem Lande beobachtet man im Frühjahr, wie die Jungen in Rinnsalen mit starkem Gefälle die Wasserkraft ausnutzen, mit einfachen Mitteln ein Wasserrad hineinbauen und sich am Drehen desselben freuen. Sollten da nicht unsere Vorfahren schon früh dieselbe Kraft für sich eingespannt haben, damit sie ihnen das Drehen der Handmühlen abnahm? Das Osnabrücker Urkundenbuch bezeugt ein Vorkommen von Wassermühlen in unserer Gegend bereits um 900. Daß sie auch früh im Kirchspiel Lengerich bestanden haben, geht aus einer Urkunde im Archiv des Hauses Lengerich zu Darfeld hervor, die im Jahr 1332 die Grundesmoldesmolen (Grumsmühle) erwähnt. An der Umflut bei der Mühle des Kolons Berlage findet sich noch ein behauener Stein mit der Jahreszahl 1333. Die Wassermühlen sind älter als die Windmühlen. In der Beschrivinge der Grafschaft Lingen aus dem Jahre 1550 sind folgenden Vollerben Wassermühlen genannt: Berlage, Raming, Möller und Soping. Es waren Mahlmühlen mit Stauteichen; sie waren mit ober- und unterschlächtigen Wasserrädern gebaut, je nach dem vorhandenen Gefälle. Bei ersteren wird das Wasser von oben auf das Rad geleitet und voll ausgenutzt; wir finden sie am Oberlauf der Bäche. In der Niederung bleibt nur die Leitung unter dem Rad möglich, wobei ein Teil des Wassers nutzlos abfließt. Von den 1550 aufgeführten Mühlen sind die bei Raming, Möller und Soping, also die Mehrzahl oberschlächtig gebaut, die bei Berlage und Grumsmühlen unterschlächtig. Um 1730 erhält Möller zu Hestrup die königliche Genehmigung zur Anlage einer Ölmühle in dem vorhandenen Betrieb gegen eine jährliche Abgabe von2 Gulden. 1783 kommt noch eine Walkmühle dazu mit einem Erbzins von einem Gulden an den Landesherren. Ohne landesherrliche Genehmigung durfte keine Mühle gebaut und gebraucht werden. In den Ölpressen wurde Rübsamen zu Öl geschlagen; die Walkmühle verarbeitete Hausmanns wollenes Zeug, damit es verfilzte. Die Inschrift der 1748 auf dem Hesehof erneuerten Mühle nimmt darauf Bezug; „Tot olle Glanen (Ölschlagen), Walken gut id Boerhope. Het gaet altit guet.“

 

 

Auch Raming legte 1756 ein zweites Wasserrad für eine Walkmühle an, welche mit einer Ölpresse verbunden wurde. Als derselbe jedoch 1803Ramingsmühle einen neuen Mahlgang eingerichtet hat, ohne die königliche Erlaubnis einzuholen, wird ihm derselbe polizeilich entfernt. Ähnlich erging es dem Bauern Mollenstege in der Bauernschaft Wettrup, die überhaupt keine Mühle hatte und auswärts mahlen lassen musste. Bei diesem Hof waren leicht 3 Bäche zu vereinigen, die im Winter genug Wasser führten. Der Name /(1550 Mollenstede) deutet an, dass hier früher eine Mühle gestanden haben muss. Eigenmächtig baute der Bauer eine Mühleneinrichtung fertig, doch das Mahlen wurde ihm untersagt, und das Ganze verfiel wieder. Dagegen legte Möller in der französischen Zeit 1811 eine weitere Mahlmühle unterhalb der ersten an, so dass dasselbe Wasser unterschlächtig noch einmal genutzt werden konnte (Bild). Ihm wurde eine Patentsteuer dafür auferlegt. Wie lange auch Wassermühlen, aus festem Eichenholz gezimmert, dauern können, ist an der jetzt im Verfall befindlichen alten Mühle Möllers zu sehen. Sie wurde 1722 am alten Platz neu erbaut und bis 1922 benutzt. Die Wasserräder mussten natürlich häufiger erneuert werden. Was eine solche Reparatur kostete, daüfr liegt ein Kostenvoranschlag von 1771 betr. Der Sopingmühle vor. Der Zimmermeister will einen neuen Wasserstuhl, ein neues Rad, neue achse, neue Lagerstatt, neue Vergründung und eine neue Büdde anfertigen für 100 Gulden bei Lieferung des Holzes aus den Beständen des adeligen Hauses Lengerich. Dies alte Gut besaß für sich keine eigene Mühle, - eine alte Ölmühle am Burggraben, die Ermes gegründet war, war schon 1673 verfallen - , daher erwarb Johann von Torck 1614 die Sopingmühle mit dem zugehörigen Erbe für 800 Taler. Der Heuermann in dieser Mühle gibt auf „alter Maitag“ 36 Reichstaler und an den zeitigen Rentmeister zu Lingen einen Scheffel Rübsamen. Die jährlichen Abgaben von den Wassermühlen an den Landesherren blieben nicht bei einigen Gulden stehen, sie stiegen seit der französischen Zeit an. Möller hat 1811 13 Francs 2 Centimen Patentsteuer für die zweite Mühle zu zahlen; 1812 aber 228 Francs Grundsteuer von beiden Mühlen. Die Mühlenpacht beträgt 1836 – 60 jährlich 24 Ktl. 2 gute Groschen 2 Pf.

Fast alle alten Mühlen tragen außen am Balken die Inschrift der Erbauer und die Jahreszahl. Innen aber haben sich die Mühlenknechte verewigt, die darin tätig waren. Die Mühlenbesitzer haben manchen Streit mit den Bauern gehabt, die das Wasser oberhalb im Frühjahr durch Staue auf ihre Wiesen zum Flößen leiteten und es ihnen entzogen. Meist einigte man sich auf eine gewisse Zeit oder auch auf Tage in der Woche, an denen das Flößen stattfinden sollte. Auch betreffs des Räumens der Bäche im Frühjahr und Herbst kam es zu Unzuträglichkeiten. Ein Edikt Friedrich des Großen v. 6.7.1773 wegen zu verschaffender Vorflut und Räumung der Graben und Bäche schaffte hier Ordnung.

Der Mahllohn entnahm der Müller dem Mahlgut mit dem Becher, ehe er die gewogene Menge in den Kump schüttete. Der alte überall gebräuchliche Becher fasste 21/2 Pfund Korn, der neue nur 2 Pfund (1 Liter). Diese Entnahme bezog sich auf 25 Pfund Korn. Beim einfachen Schroten wurde 4% als Mahllohn berechnet, beim Mahlen 8%. War vorher das Korn noch zu reinigen, so erhöhte sich die Abnahme auf 10%. Die Bauern schärften ihren Knechten ein, bei der Anlieferung nicht eher Fortzugehen, bis der Müller gezollt habe.

HoffmannsmühleVon den Wassermühlen ist als landesherrliche die von Möller anzusehen, der zugehörige Hof war Landesherren eigen; als grundherrliche die Sopingmühle, bei welcher die abtfreien Höfe mahlen zu lassen hatten. Die Mühlen bei Raming, Berlage und die Grumsmühle waren nur Privatmühlen. Bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts bestand ein Mühlenzwang, den die preußische Regierung seit 1706 verschärfte. Die Untertanen durften nur bei landesherrlichen Mühlen mahlen lassen. Dieser Zwang ist erst mit der Ablösung der Eigenbehörigkeit dahin gefallen. Die Grundherren übten ihn in gleicher Weise bei den ihnen eigenbehörigen Höfen aus. Jedoch im Streit betr. Die Ramingsche Mühle heißt es, dass derselbe eine Privatmühle für sich und seine Heuerleute haben dürfe, fremdes Mahlgut aber nicht annehmen dürfe. Solcher Privatmühlen gab es im 18. und 19. Jahrhundert noch mehrere, die längere Zeit bestanden haben. Zu ihnen gehörte die Mühle Richterings in der Bauernschaft Gersten und die Bregenbecks in Drope.

Die Windmühlen sind im Kirchspiel später als die Wassermühlen eingerichtet worden. Die erste dürfte die Bockwindmühle auf der Tackhorst (Tackelberg) gewesen sein, die nach der Rechnung des Rentmeisters der Grafschaft Lingen vom Jahre 1555 als landesherrliche erbaut und im folgenden Jahr in Betrieb genommen ist. Die Verpachtung geschah zuerst so, dass der Müller den 3. Teil vom Scheffel Metzkorn an den Herrn abzuliefern hatte. 1681 wird sie auf 3 Jahre für 144 Gulden jährlich verpachtet. Nachdem sie vom Tachelberg auf das Lohne versetzt wurde, behält sie in den Urkunden den Namen „die Tackhorster Mühle“. Das mag um 1663 geschehen sein, zugleich mit einer Erneuerung des Werks; ein Balken darin trug diese Jahreszahl. Wie lange auch Bockwindmühlen bestehen können, trotzdem sie Regen und Sturm ständig ausgesetzt sind, ergibt sich daraus, dass diese Mühle noch 1817 abgebrochen und auf dem Stapenberg in Handrup aufgebaut wurde. Im vorigen Jahr hat auch sie der Sturm gefällt, nachdem sie länger ungenutzt stand.

Für die Errichtung von Windmühlen in der Grafschaft Lingen setzte sich die holländische Regierung seit 1648 ein. Prinz Wilhelm von Oranien ließ ab 1669 tüchtige Mühlenbauer dazu aus den Niederlanden kommen. Dieser Zeit werden die die beiden Bockwindmühlen angehören, die auf dem Windmühlenberg bei Suderweh und im Espel standen. Denn noch im Sterberegister ist 1712 die alte Windmüllersche in Suderweh, und 1713 der Windmüller zu Espel gestorben. Die Windmühle südlich Suderweh muß landesherrlich gewesen sein, denn von 5 Richtungen laufen dort die  Wege zusammen, welche die Leute als Mühlenwege bezeichnen. Weil für die Mahlkundschaft zu abgelegen, soll sie nach Lengerich versetzt sein, wie der Volksmund sagt. Doch dem Wettruper Mühlewiderspricht, dass die Bockwindmühle auf dem Lohne noch 1817 die Tackhorster heißt. Die Windmühle bei Espel, die für die Gemeinde Langen Bedeutung hatte – die Grumsmühle lag am Ostrand dieser Gemeinde und war Eigenmühle -, ist vor einigen Jahren dem Sturm zum Opfer gefallen. Es war aber nicht mehr die erste, sondern eine Mühle, die aus der Nähe von Münster stammte. Auch Windmühlen machten weite Reisen, um in der Ferne neu zu erstehen und noch lange Dienst zu tun.

Auf die Bockwindmühlen, welche von der Erde aus im Ganzen nach der Windrichtung gedreht werden, folgen solche mit festem Unterteil und drehbarem Kopf (sog. Holländische). Mühlen bei welchen diese Einstellung selbsttätig durch eine Windrose erfolgte, sahen besonders stattlich aus. Eine solche besaß Lengerich in der Steinwindmühle auf dem Lohne, die von der Preußischen Regierung 1731 erbaut wurde und noch besteht; leider hat sie der Sturm der Flügel und ihrer Krone beraubt (Bild). Betreffs dieser Mühle liegt noch ein Erbpachtvertrag mit dem Müller Johann Berkemeyer vom Jahre 1772 vor. Ihm werden beide landesherrlichen Windmühlen auf dem Lohne (die Holz- und die Steinwindmühle) zusammen gegen ein Kaufgeld von 3030 Gulden holländisch, und einem jährlichen Kanon von 1650 Gulden, in 4 Terminen zu entrichten, nebst dem zugehörigen Haus und Garten mit der Pflicht der Unterhaltung in Erbzins gegeben. Der jährliche Kanon beträgt 1840 240 Taler für beide Mühlen. Der Müller Tieke in Handrup ist nur mit dem halben Anteil an der zweiten Mühle beteiligt, die er bedient. Die Erbpachten der Müller sind wie die der eigenbehörigen Bauern nach dem hannoverschen Ablösungsgesetz 1839 abgelöst worden.

Eine landesherrliche Verordnung möge das Mühlenwesen in der Vergangenheit noch beleuchten. Königliche Verordnung betr. des Verfahrens des Mühlenkorns vom 1.12.1788.

 

Die Erbmühlenpächter und Müller haben 1/3 von ihrem Metzen- oder Mulfterkorn ihren Mahlgästen zu verkaufen und nicht mehr Dienstfuhren zu verlangen, als für die übrigen 2/3 nötig sind. Die Pächter und Müller haben das Korn, welches sie uns zusenden wollen, zuvor in ihrem Kirchspiel gegen den marktgängige Preis auszubieten gegen bare Bezahlung. Wenn die Untertanen das Korn nicht verlangen, so sind die Dienstfuhren sogleich zu bestellen: Mit einem Spann von 4 Pferden ist eine Drittellast Roggen, Weizen oder Gerste und eine halbe Last Hafer oder Buchweizen zu fahren. Wenn die Mühlenpächter das verdiente Dienst-, Sack- und Stallgeld, auch ausgelegtes Zoll- und Brückengeld nicht sofort entrichten, sollen sie die Beamten durch prompte Exekution dazu anhalten.

Berlager Mühle

In der Zeit der Gewerbefreiheit nach 1870 kamen noch 2 Windmühlen mit festem Unterteil in Gersten und Wettrup hinzu. Zu ihrer Erbauung  verwandte ein Viehhändler einen höheren Gewinn in der Lotterie, um ihn werbend anzulegen; die Windmühlen warfen also einen guten Gewinn ab. Auch diese sind nunmehr flügellos; doch wird die Wettruper (Bild) weiter durch einen Motor betrieben, da sie die einzige Mühle am Ort ist. Allgemein waren die Windmüller in der letzten Zeit zur Einstellung einer Dampfkraft oder eines Motor übergegangen, welche mit der Mühle verkoppelt wurde, oder einem gesonderten Betrieb diente, um auch bei Windstille ihre Mahlgäste bedienen zu können. So kam es, dass die verlorenen Flügel nicht ersetzt wurden und doch der Betrieb weiter lief.

Mit 2 Mühlen ist ein Sägewerk verbunden, das noch arbeitet, nämlich mit der Berkemeier- jetzt Hoffmannschen Mühle und mit der auf der Berlage. Der Lagerplatz für das Holz macht das Bild noch malerischer (Bild).

Die Geschlechter der Erbmühlenpächter folgen einander im Beruf. Wo die Mühlen zu Bauernhöfen gehören, übernahm auch ein jüngerer Sohn den Mühlenbetrieb; sonst wurde ein Mühlenknecht angestellt.

In Gang sind zurzeit noch von den 6 Wassermühlen 4, davon 2 mehr für den eigenen Bedarf; von den 5 Windmühlen nur noch 2 mit Motorenbetrieb.

Benutztes Schrifttum: Tramer, Geschichte der Grafschaft Lingen im 16. und 17. Jahrhundert. Osnabrücker Staatsarchiv und Archiv des Hauses Lengerich zu Schloß Darfeld, sowie Akten des Hofes Möller Hestrup und des Mühlenbesitzers Hoffmann in Lengerich und des Kaufmanns Slump daselbst. Außerdem mündliche Angaben der Müller.