Gründungsgeschichte unseres Dorfes
Um einen festen Anhaltspunkt für die Frage zu erhalten, wann die Bauernschaft Wettrup entstanden sein könnte, gehen wir aus von der ersten Erwähnung im Heberegister der Abtei Werden von 890. In diesem Register wird vermerkt, daß „ in Wethonthorpe tres modios siliginis" an das Kloster Werden zu liefern waren. Diese Mitteilung bedeutet, daß sich wahrscheinlich ein Hof in Wettrup zu dieser Zeit in den Schutz des Klosters gestellt und dafür drei Scheffel Roggen zu leisten hatte. In den späteren Werdenschen Registern fehlt Wettrup. Offenbar ist der Hof dem Kloster wieder verlorengegangen.
Der Grund dafür, daß sich freie Bauern in den Schutz eines großen Herrn oder eines Klosters begaben, lag in ihrer seinerzeit bedrängten Lage. Als freie Männer hatten sie zwar das Recht, Waffen zu tragen, aber auch die Pflicht, an den Gerichtstagen zu erscheinen. Die Teilnahme an den Gerichtstagen, den „Thingen", die oft weit entfernt stattfanden und tagelang dauerten, war eine große Last. Hinzu kam das Gebot der Heeresfolge, die den Bauern oft monatelang von seinem Hof fernhielt.
Zahlreiche Bauern begaben sich deshalb in den Schutz von großen Herren, die ihnen die Verpflichtung zum Heeresdienst abnahmen. Sie konnten einen solchen Herrn ,,nach Belieben auswählen" und standen dann unter seiner Schutzherrschaft (,,Munt"), waren aber zu Dienst und/oder Abgaben verpflichtet. So wurden sie ,,Hintersassen" oder ,,Hörige".
Wenn Wettrup bereits 890 als dörfliche Siedlung bestand, müssen seine Anfänge erheblich weiter zurückliegen. Für die Bauernschaften Lengerichs die am Rand der Esche angelegt sind, ist als Entstehungszeit die beiden letzten Jahrhunderte vor Christi Geburt durch Gräberfunde und Urnenfriedhöfe die zu diesen Siedlungen gehört haben, gesichert. Es handelt sich bei ihnen aber um höher gelegene Siedlungen, die immer zuerst besetzt wurden. Wettrup aber ist Niederungsgebiet, auch seine Esche haben geringe Höhe und hohen Wasserstand.
Solche Gebiete werden durch nachfolgende Einwanderung besiedelt sein. Außerdem fehlt in Wettrup aus der Brandbestattungszeit, welche bis 500 nach Christi Geburt anhielt, jede Spur von Urnengräbern. Diese aber müßten vorhanden sein, wenn eine Siedlung in den ersten Jahrhunderten n. Chr. hier bestanden hätte. Da aber andererseits die um 890 vorhandene dörfliche Siedlung eine mehrere Jahrhunderte umfassende Vorgeschichte voraussetzt, kommt man wohl dem tatsächlichen geschichtlichen Verlauf nahe, wenn man die Bauernschaft Wethonthorpe einer späteren sächsischen Siedlung zuweist.
Die sächsischen Stämme drangen, von Jütland kommend, über die Ober-Elbe nach Nordwestdeutschland vor und erreichten um 300 n.Chr. zuerst unser Gebiet, schoben sich aber längere Zeit nach. Einzelne ließen sich zwischen den Altsiedlern nieder und verschmolzen mit ihnen, eine größere sächsische Sippe gründete in unbewohnten Orten eine ganze Neusiedlung. Dieses wird in der Wettruper Mark geschehen sein, etwa um 400 n. Chr., als die Brandbestattung zu Ende ging, wenn nicht die Sachsen die Erdbestattung schon angenommen hatten oder mitbrachten, weil sie auf der Wanderung waren.
Diese Datierung der Gründung Wettrups als Sachsensiedlung um 400 n. Chr. findet eine geschichtliche Stütze in der Zuteilung zum Agradingau im Heberegister von 890 und nicht zum Venkigau. Damit ist angedeutet, daß die ursprüngliche Bevölkerung Wettrups einem anderen Stamm zugehört hat als die Alteingesessenen in Lengerich. Nicht nur äußerlich grenzt die Wettrup-Felsener Mark an Herzlake Krs. Meppen, sondern es bestehen heute noch Unterschiede in der Sprechweise und dem Brauchtum zwischen Wettrup und Lengerich, dem es nach 890 kirchlich zugeordnet wurde, die in der verschiedenen Herkunft und Wesensart ihre natürliche Grundlage haben.
Zur Zeit der Einführung des Christentums um 800 haben sicher neun alte Erben bestanden, die sich als Ursiedler die Esche zunächst allein teilten und die Mark allein nutzten und so von Anfang an den größten und besten Ackergrund ihr eigen nannten. Es war ihr Allod. Sie durften auch eine größere Ackernahrung ihr eigen nennen, weil zunächst jeder Hof seine Nachkommen zusammenhielt und zu versorgen hatte. Weide und Holzung dagegen, die Mark, war gemeinsamer Besitz aller, Allmende. Der Anteil der Erben daran hieß eine War.
Auf die Dauer war es unmöglich, daß alle Nachkommen auf den Althöfen blieben. Für die nach Selbständigkeit strebenden jüngeren Kinder mußten Neusiedlungen im alten Verband geschaffen werden. Es waren Absiedlungen von den Vollerben, jedoch von kleinerem Umfange, den späteren Köttern ähnlich, heißen sie doch noch 1550 Kaeten.
Durch Ausweitung der Esche stiegen sie allmählich zu Halberben auf, erhielten auch nur eine halbe War in der Mark. Die älteren dieser Absiedlungen, immer innerhalb des alten Verbandes, schoben sich in die Lücken zwischen die Vollerben, von denen sie abstammten. Es ist kaum anzunehmen, daß Auswärtige als Neusiedler in die Bauernschaft eindrangen. Hausplatz und Land wurde nur für eigene Kinder abgegeben, und sie ließ man in der Mark zu. Als Zeit für diese Bildung der Halberben wird allgemein 900 bis 1300 angenommen. Sie sind also auch recht alt. Die abseits oder außerhalb liegenden Halberben müssen wohl dem letzten Jahrhundert dieser Zeit zugerechnet werden.
Wettrup verfügt über 18 Halberben, doppelt soviel wie Vollerben vorhanden sind, ein Zeichen, daß diese Siedlungsart hier außergewöhnlich stark gewesen ist.
Um diese Zeit, um 1300, kommen auch die Hof- und Familiennamen auf. Sie sind oft vom letzten altdeutschen Vornamen abgeleitet, bleiben aber noch nicht fest, sondern ändern sich ab.
Eine weitere Siedlungsart nach den Voll- und Halberben setzt nach 1300 ein mit den Brinksitzern, die an den Wegrändern in der Mark ,,up den Brinke" zuerst vom Landesherren, dann vom Hölting Wohnplatz und Garten erhalten und durch Zuschläge aus der Mark zu Acker und Wiesen kommen. Die Tüchtigen unter ihnen steigen mit der Zeit zu Erben auf. In der Mark erhalten sie nur eine beschränkte Nutzung.
Im Jahre 1550 gab es in Wettrup sieben Brinksitzerstellen. 1567 sind weitere drei vom Hölting eingesetzt, von denen sich zwei erhalten haben. Die erste urkundliche Nachricht über die Vergebung einer solchen Stelle findet sich in einer Dotation ,,tor luchte der kerken to Lengerke" von 1332, in welcher Graf Nikolaus von Tecklenburg solche in den Bauerschaften des Kirchspiels anweist. Es heißt dort zuletzt: ,,to Wetorpe up den Brinke 1 garten".
Weil die Brinksitzer ihre Wohnung in der Mark erhalten, sind sie zuerst alle landesherrlich eigen. Für die Wohnstätte zahlen sie jährlich ein Huhn, für die Feuerstätte einen Schilling, für die Zuschläge in der Mark das Zuschlagsgeld je nach der Größe der Zuteilung. Im Vergleich zu den Halberben ist die Zahl der Brinksitzer in Wettrup gering.
Nach dem 30jährigen Krieg setzten die Vollerben Heuerleute an, die sie zunächst in der leeren Leibzucht oder im Backhaus unterbringen. Gegen Hilfeleistung teilen sie ihnen Land zu. 1620 sind in Wettrup drei Heuerleute mit eigenem Land erwähnt. Im folgenden Jahrhundert werden sie in besonders in der Mark errichtete Heuerhäuser eingewiesen. 1754 gibt es in Wettrup 33 Heuerstellen. Die Vollerben haben oft zwei, die Halberben fast alle eine, ferner auch einige Erben. Aus den Heuerleuten mit eigenem Land sind dann Neubauern geworden.
Damit haben wir die Siedlungsgeschichte der Bauernschaft Wettrup überblickt von 800 an, die in der gleichen Aufeinanderfolge der Siedlungsarten verläuft wie in den benachbarten Bauerschaften. Und doch hat jede Bauernschaft ihre Eigenheiten: Bei Wettrup besteht sie in der großen Zahl der Halberben und der Heuerleute.