Wettrup

Geschichte

Geschichte der Gemeinde Wettrup

Statuten 1997

Statuten 1997

Statuten für das Scheibenschießen der Gemeinde Wettrup

1. Jeder männliche Einwohner der Gemeinde Wettrup, der das Alter von 18 Jahren erreicht hat, ist zum Schießen Zugelassen. Die Schützenliste wird von der Gemeindeverwaltung geführt und den Obersten zum Fest ausgehändigt.

2. Das Scheibenschießen findet am 1. Freitag nach dem Fest des heiligen Antonius (17.01.) statt.

3. Der König und der Vizekönig bestimmen aus ihrer Nachbarschaft bzw. Fastabend je einen Junggesellen zum Oberst. Diese müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

4. Die Obersten und der Pajatz haben während des Scheibenschießens für Ordnung und einen geregelten Ablauf zu sorgen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

5. Finanzielle Angelegenheiten

a) Jeder Schütze hat beim Schießen 3 x 3 Schuß mit dem Luftgewehr. Hierfür ist ein Entgeld von DM 12.- zu entrichten. Die Schießkarten sind namentlich gekennzeichnet und können nicht übertragen werden. Der Eintritt am Abend für den Schützen ist hierin enthalten. Der abendliche Eintritt wird von den Obersten und der Gemeinde auf dem Scheibenrat festgelegt (ortsüblich)

b) Der Festwirt hat die volkstümliche Musik für das ganze Fest zu stellen. Für den Festumzug am Morgen, für Nachmittagsunterhaltung, für das ,,Scheibe wegbringen" und für den Abend hat eine entsprechende Musik bereit zu stehen. Die Preise beim Fest haben sich im ortsüblichen Rahmen zu halten.

c) Sonstige Kosten (Messe, Gebühren, Versicherungen usw.) werden von der Gemeinde übernommen.

d) Der König erhält einen Festzuschuß von DM 1500.- und der Vizekönig erhält DM 200.-

e) Alle Einnahmen (Eintrittsgelder, Schießgelder und Ämterversteigerung) sind an die Gemeinde abzuführen.

f) Die Abrechnung des Festes durch die Obersten mit der Gemeinde Wettrup hat bis spätestens 31.03. des gleichen Jahres zu erfolgen.

6. Der König ist verpflichtet, eine silberne Plakette für die neue Königskette zu geben und eine neue Scheibe für das kommende Jahr zu stellen.

7. Die Königskette und das Königinnendiadem sind vom König nach dem Fest umgehend wieder bei der Volksbank Lengerich zur Aufbewahrung abzugeben. Die Fahne verbleibt bei der Gemeinde.

8. Der König hat das Recht, eine Königin seiner Wahl zu bestimmen, sie muß aber mindestens 16 Jahre alt sein.

9. Festfolge

9.1 Der Scheibenrat

a) Am 2. Weihnachtstag findet um 19.00 Uhr der ,,Scheibenrat" beim Festwirt statt. Die Obersten haben die Versammlung zu leiten.

b) Der König, der Vizekönig und der Bürgermeister(-in) spendieren je eine Flasche Korn.

c) Die Obersten haben die Abrechnung des letzten Scheibenschießens vorzutragen.

d) Es werden folgende Ämter meistbietend versteigert:

- Fähnrich

- Pajatz

- Schießwart (mit 2 Luftgewehren)

Alle schießberechtigten Männer können mitbieten.

e) Für jeden Fastabend sind jeweils 2 Junggesellen als Wamsklopper zu benennen.

f) Fragen, Wünsche usw. sind an diesem Abend zu klären.

9.2 Lind koapen

a) Einen Freitag vor Scheibenschießen findet für die Nachbarn und den Fastabend des Königs, den Vizekönig, den Obersten, Fähnrich und Pajatz das ,,Lind koapen" beim Festwirt statt. Die Ehefrauen (Freundinnen) des Fähnrich bzw. des Pajatz sind mit eingeladen. Sie beteiligen sich an den Kosten.

b) Die Obersten haben Musik zu bestellen. Der Festwirt gibt einen Zuschuß von DM 150,-

c) Alle entstehenden Kosten (Musik, Getränke) sind von allen Teilnehmern zu zahlen. Ausnahme sind König, Vizekönig, Pajatz und Fähnrich.

d) Der König und der Vizekönig geben je eine Flasche Korn und Roten.

e) Das Lind (Schärpen für Königin und Vizekönigin, Hutbänder, Schleifenband und Kranzbänder) werden vom Festwirt besorgt und von der Gemeinde bezahlt.

9.3 Schießstand aufbauen und Kranzbinden

a) Die Obersten, Schießwart, König, Pajatz und Fähnrich bauen spätestens einen Tag vor dem Fest den Schießstand beim Festwirt auf.

b) Der Stand für die Scheibe ist in 42 Metern Abstand zum Schützen aufzustellen.

c) Abends treffen sich die Nachbarn des Königs, Pajatz, Fähnrich, Vizekönig und Obersten beim Festwirt zum Binden des Kranzes für die Scheibe. Außerdem werden die Schleifen für die Wamsklopper, die Schärpen und die Hüte für den König und die Obersten angefertigt.

d) Der Festwirt gibt danach einen kleinen Imbiß für die Gesellschaft. Die Getränke bezahlt der König.

9.4 Das Scheibenschießen

a) Der Festtag beginnt um 8.00 Uhr mit einer heiligen Messe für die Gemeinde. Die Obersten haben die Messe zu bestellen.

b) Um 9.00 Uhr beginnt der Festumzug beim Festwirt und führt zuerst zum Gemeindehaus, den König und den Bürgermeister (-in) abholen.

c) Im Gemeindehaus finden die Ehrentänze für den König, Vizekönig und Bürgermeister(-in) statt. Der König, der Bürgermeister(-in) und die Obersten geben dem Pajatz je eine Mettwurst. Anschließend wird der Umzug fortgesetzt. Der König hat für die Getränke und die Reinigung des Gebäudes zu sorgen.

d) Das Schießen wird vom König und vom Bürgermeister(-in) mit je 3 Schuß eröffnet. Anschließend können die Treffer zum letztenmal vor Ende des Schießens von allen beguckt werden

e) Die Obersten übernehmen den Schießkartenverkauf und die Kontrolle der Schüsse. Der Pajatz (Vertreter ist der Fähnrich) steht neben der Scheibe und zeigt Treffer an. Der Schießwart lädt die Gewehre und hat bei Trefferanzeige das Schießen sofort zu unterbrechen

f) Das Schießen endet Punkt 16.00 Uhr. Der Schütze mit dem bestem Treffer ist König, der zweitbeste Schütze ist Vizekönig.

g) Um 17.00 Uhr wird die Scheibe von den Obersten, Nachbarn und Fastabend zum König gebracht. Für Könige außerhalb des Dorfes und westlich der Bundesstraße haben die Obersten einen Bus in Bereitschaft zu halten und diesen im Bedarf einzusetzen. Die alte Königin bringt der neuen Königin das Diadem.

h) Der neue König erhält die Königskette um 20.30 Uhr vom alten König überreicht. Die alte Königin übergibt der neuen Königin die Schärpe. Das neue Königspaar eröffnet das Fest mit dem Ehrentanz.

i) Der Thron besteht aus König- und Vizekönigspaar und von ihnen geladenen Gästen.

9.5 Lind betaalen

a) Einen Freitag nach dem Scheibenschießen findet das ,,Lind betaalen" beim Festwirt statt. Hierzu sind Vizekönig, König mit Nachbarn und Fastabend, Obersten, Pajatz und Fähnrich eingeladen.

b) Die Obersten haben Musik zu bestellen. Der Festwirt gibt einen Zuschuß von DM 150,-

c) Die Abrechnung erfolgt wie beim Lind koapen ( Nr. c und d)

d) Die Teilnehmerzahl muß dem Festwirt rechtzeitig vorher bekannt gemacht werden (Essen). Der König bezahlt das Essen.

10. Änderungen der Statuten ist nur auf einer von der Gemeinde einzuberufenden Bürgerversammlung möglich.

11. Die Statuten vom 18.03.1840 verlieren mit Genehmigung und Bekanntgabe der neuen Statuten ihre Gültigkeit. 

Wettrup, den 17.12.1997

Nachtrag von der Bürgerversammlung am 05. April 2001

Anregung: Vizekönigin (Alt) bei der Proklamation mit einzubeziehen.

Beschluß: Anhang zur Satzung Königsproklamation. Vizekönigin (Alt) übergibt die Schärpe an Vizekönigin (Neu). 

Die DM-Beträge werden halbiert in Euro.

Statuten 1840

Statuten 1840

Abschrift der Statuten Anno 1840 

der Schützengesellschaft der Söhne der Landbewohner der Bauernschaft Wettrup, Kirchspiel Lengerich.

1. Jeder unverheirateter Sohn eines Landbewohners, der das Alter von 18 Jahren zurückgelegt hat, wird zum Schiessen zugelassen.

2. Jeder Knecht der Gesellschaft, der bei einem Landbewohner im Brode steht, darf mitschießen.

3. Jeder Schütze muss mit einer Flinte versehen sein.

4. Keiner kann zum Mitschiessen durch Strafe oder auf irgend eine andere Art gezwungen werden.

5. Das Schiessen beschränkt sich allein auf die Söhne der Landbewohner resp. deren Knechte, und dürfen außer diesen durch keine Andere weder Inländer noch Ausländer zugelassen werden.

6. Das Schiessen geschieht im Winter auf einen von der Gesellschaft zu bestimmenden Tag.

7. Der Schiessplatz muss der Orts-Polizei vorher angezeigt werden, welche, wenn solcher in jeder Beziehung alle Sicherheit gewährt. die Genehmigung erteilt.

8. Sämtliche Offiziere werden jedes Jahr gewählt und darf keiner die Annahme der Ehrenstelle ausschlagen, bei Verlust seines Rechts an der Gesellschaft.

9. Da man vorzüglich zu den Offizieren das Zutrauen haben muss, dass dieselben sich ehrenvoll und in jeder Beziehung exemplarisch betragen, so werden dieselben für alle oftmaligen Streitigkeiten, Schlägereien und Unordnungen zunächst angesehen.

10.Der Hauptmann oder nach Bestimmung der Gesellschaft ein anderer Offizier wird mit Empfange des Schützengeldes beauftragt, dieser muss alljährlich über die gehörige bestimmte Verwendung der Einsatzgelder der Gesellschaft Rechnung ablegen.

11.Jeder Schütze bezahlt in der Bauernschaft Wettrup 3 ggl. Courant und hat 4 Schüsse. Von diesem Gelde werden vorab bestritten die Kosten

a, für den König   3 fl.

b, für den Vizekönig 1 fl.

Für den Überschuss darf nur Bier, kein Wein oder Branntwein oder andere scharfe Getränke angeschafft werden.

12.Wenn sich wider Verhofen ein oder mehrere Glieder der Gesellschaft unnütz machen, so ist es die Pflicht der Offiziere, solche Subjekte sofort aus der Gesellschaft zu entfernen und ist bei allenfallsiger Widersetzung die ganze Gesellschaft zur Assistenz verpflichtet.

13. Die Abendbelustigung soll in demjenigen Wirtshause stattfinden, welches von dem jedesmaligen vorigjährigen Schützenkönige bestimmt wird. Falls keiner der Wirthe die Gesellschaft sollte aufnehmen wollen, oder falls in keinem Wirthshause ein zur Aufnahme der ganzen Gesellschaft hinreichend großes Lokal vorhanden sein sollte, so mag die Gesellschaft zwar in einem anderen Hause Statt finden, indes bleibt es dem Amtsvogte vorbehalten, für diesen Abend einen der vorhandenen Schenkwirthe, welcher für die Aufrechterhaltung der Ordnung mit verpflichtet ist, ausnahmsweise die Erlaubnis zu erteilen, in dem Hause, wo die Gesellschaft zusammenkommt auszuschenken. Übrigens darf sich die Gesellschaft nur in einem Hause versammeln.

14. Der König ist verpflichtet, einen silbernen Schild an den Vogel zu geben, und eine neue Scheibe für das folgende Jahr, wenn solche gebraucht wird.

15. Der silberne Vogel mit Zubehör bleibt dem Könige bis zum folgenden Jahre in Verwahrung. Im Fall aber derselbe dafür von der Gesellschaft nicht sicher angesehen wird, so wird solcher ohne alle Einrede bei dem Vorsteher deponiert.

16. Jedes Jahr wird eine Liste der Schützen aufgestellt und jeder Schütze mit einer Nummer bezeichnet, wonach geschossen wird. Eine Abschrift solcher Liste wird dem Amtsvogte am Tage des Scheibenschiessens vor Anfang der Abendlustbarkeit eingereicht.

17. Außer diesen Schützen und der von denselben eingeladenen Mädchen wird keiner in der Gesellschaft zugelassen.

18. Der König hat das Recht, sich eine Königin nach Willkür zu wählen, sie muss aber das l6te Jahr zurückgelegt haben.

19. Wenn sich indessen in dem Wirthshause worin sich die Tanzgesellschaft befindet, Andere, welche nicht zur Gesellschaft gehören, eingefunden haben, so darf der Wirth nach 10 Uhr Abends solchen keinen fernern Aufenthalt gestatten, und findet hier das Verbot vom 16. April 1839 gegen das Branntweinschenken nach 10 Uhr Abends vorzüglich Anwendung.

20. Die Gesellschaft darf auch nur spätestens bis drei Uhr des Nachts anhalten und ist der oberste Offizier samt dem Wirthe solche alsdann aufzuheben verpflichtet und wird dem Schenkwirth bei mindestens 40 rchtlr. Strafe untersagt, nach dieser Zeit Getränke zu verabreichen.

21. Da schon mehrere Malen bei Scheiben- und Vogelschiessen durch Unvorsichtigkeit, veraltete Schiessgewehre unkundige und übermäßige Ladung, Unglücksfälle eingetreten sind, so sind aus der Gesellschaft oder sonst einige erfahrene Personen zu erwählen Und zu bestimmen, welche sämtliche Flinten, die zu Schiessen dienen sollen, untersuchen, die Ladung allmählig, so wie geschossen ;wird. vorzunehmen und genau darauf achten, dass, wenn die Flinte versagt, oder durch Verbrennen des Pulvers auf der Pfanne, der Schuss nicht sofort herausgeht, die Flinte in die Höhe gehalten und damit zuidckgetreten werde, so wie auch, dass das Schiessen nach der Nummerfolge geschehe und durchaus keine Nebenschüsse statt finden dürfen. Niemand darf dem Ein- und Auszuge mit einem geladenen Gewehre beiwohnen, und müssten die Gewehre sofort nach Beendung in; des Festschiessens auf dem Schiessplatze vorsichtig entladen werden.

22.Die Schützengesellschaft stellt sich so hinter einer zu bildenden Linie, woraus nur der jedesmalige Schütze von dem rechten Flügel rechtmäßig vortritt.

23. Von dem Wirthe oder von wo aus die Gesellschaft hinausseht. dürfen vor dem Abgange keine scharfe Getränke verabreicht werden.

24.Auf dem Schiessplatze dürfen keine scharfe Getränke verabreicht oder Taschengläser mit solchen Getränken mitgenommen werden.

25. Alle diejenigen, welche den darin enthaltenen Bestimmungen nicht auf das Genaueste nachkommen, werden Amtseitig mit Geldstrafen von 2 bis 20 rchtlr. zum Besten der Armen bestraft werden.

26. Der höchste Offizier sorgt für Musik, jedoch kann der Musikpächter nicht übergangen werden.

Vorstehehende Statuten sind mittels Beschluss Königlicher Landdrostei § m 6. März dieses Jahres genehmigt worden.

Freren, den 18. März 1840.

Königlich Hannoversches Amt

Siegel                                 gez. Hupeden. 

 

Dass vorstehende Abschrift mit dem Original übereinstimmt, wird hiermit beglaubigt:

Wettrup, den 14. Januar 1950

  Bürgermeister.

Scheiben schießen

Das Wettruper Scheibenschießen Uraltes Brauchtum

"Pajaz" mit Fuchskappe führt den Festzug an.

Während in allen anderen Gemeinden des Kreises Lingen die Schützenvereine ihre Festlichkeiten im Frühjahr oder im Verlauf der Sommermonate begehen, hält sich die Wettruper Bevölkerung an uralte Überlieferungen gebunden, nach denen die gesamte Einwohnerschaft der Gemeinde ihr ,,Scheibenschießen" im Januar festlich veranstaltet. Die Wettruper kennen kein Schützenfest im üblichen Sinne. Ihr sogenanntes Scheibenschießen geht auf das Brauchtum des Mittelalters zurück, und wenn man fragt, warum sie ausgerechnet den Winter zu diesem fröhlichen Treiben wählten, dann muß man wissen, das große Teile der ländlichen Bevölkerung auch aus dem Wettruper Gebiet während der Sommermonate nach Holland zur Arbeit gingen. Folglich war diese Zeit für größere Volksfeste denkbar ungeeignet, so daß man sie in den Winter verlegte.

Als wir gestern morgen in die im Raureif liegende Gemeinde Wettrup fuhren, da wurden wir Zeuge des fröhlichen Auftaktes zum diesjährigen Scheibenschießen. Wer diese Gemeinde genauer kennt, wird sicher an zahlreichen Giebeln alter Bauernhäuser verwitterte oder auch neue Schützenscheiben entdeckt haben, deren Jahreszahlen teilweise in das vorige Jahrhundert zurückgehen. Diese Schützenscheiben verraten, daß in jenem Hause einmal ein Schützenkönig seinen Einzug hielt.

Wie bereits angedeutet, geht das Scheibenschießen in Wettrup auf ein Brauchtum zurück, das mit den Gepflogenheiten üblicher Schützenfeste nur wenig gemein hat. Wir entdeckten gestern morgen an der Spitze des Festzuges den sogenannten ,,Pajaz", mit einer Fuchskappe auf dem Kopf, fetten Mettwürsten um den Hals, eine Peitsche knallend und mit tanzenden Gebärden um den Festzug springend. Die ursprüngliche Bedeutung des ,,Pajaz" läßt sich nicht mehr einwandfrei nachweisen. Fest steht jedenfalls, daß er seit alters her für die Ordnung des Festverlaufes Sorge trägt und auch beim Schießen das Kommando führt. Es ist also eine sehr respektable Persönlichkeit, die gleichzeitig diesem fröhlichen Tag eine humoristische Note verleiht. In seinem weißen Anzug mit den buntbemalten Schützenscheiben auf der Rückseite können wir ihn mit einem Harlekin vergleichen, der über Witz und spaßige Einfälle verfügen muß. Wir bestätigen gern, daß sich der diesjährige ,,Pajaz" seiner Aufgabe zum Gaudium aller bestens entledigt.

Nachdem der Festzug mit klingendem Spiel den vorjährigen König sowie die Obersten und den Bürgermeister der Gemeinde von ihren Wohnungen abgeholt hatte, ging es zum König zurück, wo das Schießen auf die Scheibe begann. Jeder männliche Einwohner ab 16 Jahren ist hierzu aufgerufen. Pünktlich um 15.30 Uhr wird das Schießen beendet und der neue König ,,ausgekürt".

Wir haben uns erzählen lassen, daß in früheren Jahrzehnte mit Vorderladern aus 150 m Entfernung auf die schwarz-weiß-rote Schützenscheibe geballert wurde. Noch gern erinnern sich die älteren Einwohner von Wettrup dieser längst vergangenen Tage und manch nettes Histörchen über kuriose Zwischenfälle geht heute durch das Dorf. Wir können weiter berichten, daß gestern Anton Baar mit 91 Jahren noch immer auf der Liste der Schützen stand, dann mag dies ein Zeichen dafür sein, daß tatsächlich jeder Wettruper Bürger zu alter heimatlicher Tradition steht. Nicht nur durch Vereinsstatuten und Registereintragung wird hier jährlich dieses Fest gefeiert, das Scheibenschießen in Wettrup ist im besten Sinne des Wortes ein Fest der ganzen Gemeinde.

Die Lingener Tagespost wünscht der Wettruper Bevölkerung zu ihren fröhlichen Tagen, die am kommenden Sonntag enden, viel Spaß und einen harmonischen Verlauf. In diesem Jahr wird der König Hermann Schrichte durch August Brands abgelöst, der seine Ehefrau zur Königin wählte. Vizekönig wurde Bernhard Klus und seine Ehefrau Vizekönigin.

In den letzten fünf Jahren weist die Schützenkette folgende Könige nach:

Alfons Lampen mit Klara Altmann,

Bernhard Gösse mit seiner Ehefrau Johanna,

Hermann Schrichte mit seiner Ehefrau,

Bernhard Gösse mit seiner Ehefrau,

Hermann Schrichte mit seiner Ehefrau.

Man sieht also, dass man in Wettrup mehrmals König werden kann. Hier nämlich entscheidet tatsächlich allein der beste Schuß und nicht der Geldbeutel, wie es anderswo sein soll. Die älteste Plakette der Schützenkette stammt aus dem Jahre 1848. Leider ist die alte goldene Kette vor ca. 200 Jahren bei einem Brand vernichtet worden.

(Auszug aus der Lingener Tagespost von 1955)

Aktueller König:

2001: Klaus Dieter Jacob mit seiner Frau.

2002: Josef Brands mit seiner Frau

2003: Bernd Drentker mit seiner Frau

2004: Johannes Stagge mit Nicole Drees

2005: Andreas Hoffhaus mit Antonia Kloppe

2006: Hubert Germing mit seiner Frau

2007: Stefan Passe mit seiner Frau

2008: Bernhard Kloppe mit seiner Frau

2009: Martin Snöink mit Sarah Schulte

2010: Klaus Lücke mit seiner Frau

2011: Ralf Schulteheinrich mit Nadine Brümmer

2012: Ernst Gels mit seiner Frau

2013: Thomas Penningbernd und Kerstin Brinkhaus


Alt und Jung auf dem Scheibenschiessen

So hieß die Überschrift der Lingener Tagespost am 14. Januar 1961. Dieser auf Plattdeutsch erschienene Artikel zeigt wieder einmal wie alt die Tradition des Wettruper Scheibenschiessens eigentlich schon ist. Manch ein Schützenverein dieser Gegend wird sicher nicht auf eine vergleichbare lange Zeit zurück blicken können.

Dieser Artikel wurde mir freundlicherweise von G. Dühnen zur Verfügung gestellt.

Das Fest wurde im Jahr 2007 von einem professionellen Filmemacher begleitet. Dieser gewann mit dieser einmaligen Veranstaltung in einem internationalen Dokumentarfilm Wettbewerb den 3. Preis. sollte Interesse an dieser DVD bestehen, so geben wir gerne die entsprechenden Kontaktdaten weiter.